AGB
Sektion Hessen – Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., Taunusstr. 151, 61381 Friedrichsdorf,
nachfolgend als Sektion Hessen bezeichnet
Anwendungsbereich für Fachseminare, Vorträge und Workshops
1. Für Verträge mit der Sektion Hessen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Mündliche Nebenabreden sollen auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Sektion Hessen.
Angebote, Vertragsabschluss, Leistungs- und Lieferungsfrist
1. Angebote der DGE sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen, auch von Vorträgen, Seminaren und Workshops sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder bei Materialien wenn wir ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen.
2. Der Vertrag kommt zu Stande aufgrund der telefonischen oder schriftlichen Bestellung der Kunden.
3. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch eine Vorlieferung ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Den Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
4. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Die Kunden werden in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
An- und Abmeldung zu Vorträgen, Seminaren, Tagung, Workshops
1. Für jede Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Die verschiedensten Anmeldewege, z.B. schriftlich, per Fax, per E-Mail, über das Internet oder telefonisch sind möglich.
2. Die Anmeldung ist verbindlich, auch wenn die Veranstaltungsgebühr noch nicht bezahlt ist. Eine gesonderte Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
3. Kann eine Anmeldung nicht angenommen werden (z.B. ist die Veranstaltung bereits ausgebucht), werden Sie automatisch benachrichtigt. Interessenten*innen, die ohne Voranmeldung zum Veranstaltungstermin kommen, können nur dann teilnehmen, wenn noch Plätze in der Veranstaltung frei sind.
4. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen und spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Nichtteilnahme ist keine Abmeldung!
5. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das Teilnahmeentgelt in voller Höhe auch bei Nichtteilnahme fällig; die Gebühr wird unabhängig vom Grund der Absage fällig. Bei Nachweis eines außerordentlichen Grundes sind 20% des Kursentgeltes, mindestens jedoch 30,00 € als Stornogebühr zu entrichten. Diese entfällt, wenn eine Ersatzperson für die Teilnahme und Übernahme der Teilnahmegebühr benannt wird.
6. Eine Kündigung während der Veranstaltung mit Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Veranstaltungsausfall Die Sektion Hessen kann eine Veranstaltung absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder die Durchführung nicht gewährleistet ist (z.B. Ausfall der Kursleitung, oder Raum nicht verfügbar). Die Teilnehmer*innen werden dann benachrichtigt; bereits geleistete Zahlungen werden automatisch zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verhaltens der Geschäftsführung oder ihrer Erfüllungsgehilfen*innen.
Teilnehmerzahl bei Seminaren und Workshops
Die Teilnehmerzahl beträgt in der Regel mind. 10 und max. 20 Personen. Bei Kursen mit geringerer oder höherer Mindestteilnehmerzahl ist diese gesondert genannt. Liegen weniger Anmeldungen als die Mindestteilnehmerzahl vor, so kann der Kurs nur beginnen, wenn eine Aufzahlung auf die Gebühr akzeptiert wird.
Gebühren
Die Höhe des Teilnahmeentgeltes wird bei jeder Veranstaltung angegeben. Werden Zuschläge für Lebensmittel, Materialkosten, Lernmittel oder andere zusätzliche Leistungen zusätzlich zum Teilnahmeentgelt erhoben, erfolgt ein Hinweis im Anmeldeformular.
Ermäßigungen
Mitglieder der Sektion Hessen mit Wohnsitz in Hessen und Studierenden erhalten eine Ermäßigung, die im Anmeldeformular gesondert aufgelistet ist. Als Nachweis dient der Mitgliedsausweis bzw. der Studierendenausweis.
Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
1. Der/die Kunde*in ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen die Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Gewährleistung
2. Alle , auch in Publikationen der DGE, enthaltenen Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Dennoch sind Fehler nicht völlig auszuschließen. Daher erfolgen alle Angaben ohne jegliche Gewähr. Eine Haftung für etwa vorhandene inhaltliche Unrichtigkeiten und darauf beruhende Schäden wird ausgeschlossen.
Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche von Kunden*innen und Teilnehmer*innen erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben bzw. an Banken zur Abrechnung. Die Daten bleiben solange gespeichert, wie dies aus rechtlichen Gründen notwendig ist.
Mitteilungen
1. Soweit sich die Vertragspartner*innen per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:
2. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d.h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absendenden, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absendenden als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises.
3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
Anwendbares Recht
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort
1. Als Erfüllungsort für alle beidseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz der Sektion Hessen vereinbart.
2. Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der/die Kunde*in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Anregungen und Beanstandungen
Wir freuen uns über Ihre Hinweise, wie wir unseren Service weiter verbessern können. Sollten Sie Anregungen oder Beanstandungen haben, wenden Sie sich bitte an uns, die Sektion Hessen – DGE e.V.
Friedrichsdorf, den 22.07.2024